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   BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09   

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BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09 (https://dejure.org/2010,1009)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 (https://dejure.org/2010,1009)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 (https://dejure.org/2010,1009)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG; KiTaG Bad.-Württ. (F. 2006) § 3 Abs. 3, § 8; KiTaGVO Bad.-Württ. (F. 2006) § 1 Abs. 1; SGB VIII §§ 3, 4, 5, 9, § 69 Abs. 5, § 74 Abs. 5, §§ 74a, § 79 f.
    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; ...

  • openjur.de

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, von Kindertageseinrichtungen; Finanzierung von Kindertageseinrichtungen; Förderung von Kindertagseinrichtungen; gemeindeübergreifendes Einzugsgebiet einer Kindertageseinrichtung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 KTEinrV BW vom 19.06.2006, § 69 Abs 5 SGB 8, § 74 Abs 5 SGB 8
    Förderung von Kindergärten mit gemeindegebietsübergreifendem Einzugsbereich (in Baden-Württemberg)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Benachteiligung bei der Förderung von Kindergärten aufgrund der Deckung eines auch aus einem außerhalb eines Gemeindegebiets nachgefragten pädagogischen Bedarfs (Waldorfkindergärten); Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Förderanspruchs sowohl gegen ...

  • rewis.io

    Förderung von Kindergärten mit gemeindegebietsübergreifendem Einzugsbereich (in Baden-Württemberg)

  • rewis.io

    Förderung von Kindergärten mit gemeindegebietsübergreifendem Einzugsbereich (in Baden-Württemberg)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Benachteiligung bei der Förderung von Kindergärten aufgrund der Deckung eines auch aus einem außerhalb eines Gemeindegebiets nachgefragten pädagogischen Bedarfs (Waldorfkindergärten); Rechtmäßigkeit einer Ablehnung eines Förderanspruchs sowohl gegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf gleiche Förderung von Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich (hier: Waldorfkindergärten in Baden-Württemberg)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Waldorf-Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 572 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Der Verwaltungsgerichtshof hat zu Recht entschieden, dass § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen habe und daher neben den - hier ersichtlich abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen kein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe mehr besteht (anders noch zur früheren Rechtslage VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006 - 12 S 2474/06 - VBlBW 2007, 294).

    Bezüglich der Aufnahme in den Bedarfsplan steht den betroffenen Trägern hiernach ein - gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu (s. UA S. 28 unter Bezugnahme auf VGH Mannheim, Urteil vom 18. Dezember 2006, a.a.O.; LTDrucks 13/1884 S. 8).

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    3.1.2 Diesen Bindungen des Normgebers in Bezug auf Differenzierungen bei der Ausgestaltung des Fördersystems steht nicht entgegen, dass insbesondere § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger keinen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen und aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten auch kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - BVerwGE 116, 226 ).

    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Die tatsächliche Nachfrage nach einem Kindergartenplatz mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung begründet deswegen keinen subjektiv-öffentlichrechtlichen Anspruch auf dessen Bereitstellung oder Förderung in bestimmter Höhe, weil bei der institutionellen Förderung von Kindergärten alle maßgeblichen Kriterien (z.B. die Ortsnähe, die Verkehrsanbindung zu Arbeitsstätten der Eltern, die pädagogische Ausrichtung und die Betreuungsorganisation) einzustellen und abzuwägen sind (Urteile vom 25. April 2002 - BVerwG 5 C 18.01 - a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 5 = FEVS 56, 294).

    Denn jede Kindergartenförderung hat ausreichend sicherzustellen, dass auch Kindergartenplätze institutionell förderungsfähig sind, die Gemeindegrenzen übergreifend angeboten werden (Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 5 C 66.03 - a.a.O.).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Auch dies zieht dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers engere Grenzen (s. etwa BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 ).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    a) Dem Verwaltungsgerichtshof (UA S. 30 ff.) ist allerdings darin zuzustimmen, dass die Anknüpfung an eine Bedarfsplanung dem Grunde nach ein geeignetes Merkmal bildet, um eine unterschiedliche Art oder Höhe einer jugendhilferechtlichen Förderung zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - NVwZ-RR 2010, 19).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Die gerichtliche Kontrolle am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG ist wegen dieser materiellrechtlichen Grundsätze des Jugendhilferechts nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle (s. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvF 4/05 - BVerfGE 122, 1 ) beschränkt, obgleich die Finanzierung von Tageseinrichtungen im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit liegt.
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    - 2 BvL 10/95 - BVerfGE 99, 280 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Schon wegen der bundesrechtlichen Verpflichtung zur Regelung einer Förderung der freien Träger im Bereich der Kindertageseinrichtungen (§ 74a SGB VIII; s.a. § 4 Abs. 2 und 3 SGB VIII), die bezogen ist auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, sowie des den nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII geförderten Trägern zuzubilligenden Vertrauensschutzes kann der Verstoß gegen den Gleichheitssatz für die Vergangenheit nicht durch eine generelle Absenkung der Förderung auf das Niveau des § 1 Abs. 1 Nr. 3 KiTaGVO beseitigt werden; insoweit scheidet eine umfassende Neuregelung für die Vergangenheit aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvL 64/93 - BVerfGE 99, 69 ).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    Der Verwaltungsgerichtshof hat indes in willkürfreier Auslegung der Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes, die auch sonst bundesrechtlichen Anforderungen entspricht (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347) und daher den Senat bindet (§ 137 Abs. 1 VwGO), ausgeführt, dass die Heranziehung der Gemeinden hier unbeschadet der fortbestehenden Verpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt ist und keine umfassende Aufgabenübertragung stattgefunden hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2008 - 12 S 2559/06

    Normenkontrollverfahren - Gültigkeit einer Rechtsverordnung über die Förderung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
    - VGH Baden-Württemberg - 04.06.2008 - AZ: VGH 12 S 2559/06.
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 16.01

    Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag; Teilnahmebeitrag, Übernahme eines -

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    § 74a Satz 1 SGB VIII verleiht den Ländern das Recht, die Finanzierung von Tagesstätten in eigener Verantwortung zu regeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1 Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1054/11

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Pauschale gem. § 20 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW

    Aber auch wenn mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 - davon auszugehen sei, dass aufgrund der Regelungskompetenz gemäß § 74a SGB VIII, soweit der Gesetzgeber hiervon Gebrauch gemacht habe, ein Rückgriff auf § 74 SGB VIII sowohl als unmittelbar geltende Anspruchsgrundlage als auch als Prüfungsmaßstab für die landesrechtlichen Regelungen ausscheide, sei der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung der Finanzierung von Tageseinrichtungen nicht völlig frei.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1/09 - seien im Jugendhilferecht bei der Rüge einer verfassungswidrigen Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte die Strukturentscheidung des Jugendhilferechts für ein plurales, bedarfsgerechtes Leistungsangebot und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu beachten.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; Friedrich/Lieber, Förderanspruch der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81.

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. November 2006 - 12 A 3045/06 -, OVGE 50, 217, juris; Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.

    Da § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen hat, besteht neben abschließenden landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen keine Möglichkeit der Überprüfung dieser Regelungen an § 74 SGB VIII. vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf …

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226, und vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., jeweils juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2523/13

    Finanzielle Förderung für eine privat-gewerblich in einem Stadtgebiet betriebene

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1, juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; Fridrich/Lieber, Förderanspruch der freien Träger von Kindergärten und Kinderkrippen, VBlBW 2008, 81.

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 12 B 481/07 -, n.v.

    Da § 74a SGB VIII die Finanzierung von Tageseinrichtungen insgesamt dem Landesrecht überlassen hat, besteht neben abschließenden landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen keine Möglichkeit der Überprüfung dieser Regelungen an § 74 SGB VIII. vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O. unter Bezugnahme auf …

    So BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 2002- 5 C 18.01 -, BVerwGE 116, 226, und vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., jeweils juris, unter Bezugnahme auf …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, a.a.O., juris.

  • OVG Bremen, 14.07.2021 - 2 LC 112/20

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

    Ob - wie das Verwaltungsgericht meint - die Förderung dabei im intendierten Ermessen steht ("sollen") , welches die Stadtgemeinden auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in atypischen Einzelfällen zur Versagung der Förderung berechtigen würde, oder ob hier mit Blick auf das jugendhilferechtliche Pluralitätsgebot (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31) und den Umstand, dass es sich um Zuwendungen für Einrichtungen handelt, die zur Realisierung des gesetzlichen Anspruchs von Kindern zur Förderung in einer Tageseinrichtung beitragen (§ 24 Abs. 2 SGB VIII ), ein echter Rechtsanspruch der freien Träger auf Förderung dem Grunde nach besteht, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    Insoweit müssen sie den durch die gesetzliche Ermächtigung des § 18 BremKTG gesteckten Rahmen und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) beachten, bei dessen Anwendung sie den Strukturprinzipien des Jugendhilferechts für ein möglichst plurales, bedarfsorientiertes Angebot Rechnung zu tragen haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31; Bay. VGH , Urt. v. 23.10.2013 - 12 BV 13.650, juris Rn. 28).

    Die Regelungsbefugnis des Landesgesetzgebers erstreckt sich auf alle Aspekte der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich der (institutionellen) Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 18).

    Materielle Vorgaben für die Ausgestaltung des Finanzierungssystems wollte der Bundesgesetzgeber den Ländern damit nicht machen; § 74a Satz 1 SGB VIII ist kein (bundesrechtlicher) Prüfungsmaßstab für das Landesrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 19).

    Ebenso wenig findet sich eine Andeutung, die mit einer Förderung nach § 74 SGB VIII verbundene Erbringung einer (angemessenen) Eigenleistung sei mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz unvereinbar (OVG NW, Urt. v. 12.01.2021 - 21 A 3824/18, juris Rn. 59 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 18.01, juris Rn. 17; Urt. v. 25.11.2004 - 5 C 66.03, juris Rn. 12 ff.; sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1.09, juris Rn. 16 ff.; so auch Urt. v. 25.04.2002 - 5 C 23/01, juris Rn. 9; Bay. VGH , Urt. v. 23.10.2013 - 12 BV 13.650, juris).

    Dies gilt auch, soweit der Bundesgesetzgeber das Pluralitätsgebot weiter ausgeformt hat, etwa durch das Wunsch- und Wahlrecht, das Gebot, die zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§ 79 Abs. 2 SGB VIII ), sowie die Vorgaben, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend so zu planen, dass ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 , Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII ) (so bereits BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31).

    Auch diesbezüglich wird der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zusätzlich durch das insoweit ausgeformte Gebot des Art. 3 Abs. 1 GG eingeengt (BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31, 33, 34).

    Angesichts der grundlegenden Bedeutung der finanziellen Zuwendungen für den Betrieb der Einrichtungen und damit einhergehend für die Erfüllung des Anspruchs des Kindes auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (§ 24 Abs. 1 und 2 SGB VIII ) innerhalb eines auf Pluralität der Träger und Pluralität der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen angelegten Systems der Jugendhilfe (BVerwG, Urt. v. 21.01.2010 - 5 CN 1/09, juris Rn. 31) spricht viel dafür, anzunehmen, dass der Landesgesetzgeber die für die Förderung wesentlichen Regelungen selbst zu treffen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Abgesehen davon, dass derartige Einkünfte unsicher sind und erheblichen Schwankungen unterliegen, so dass sie nur eingeschränkt als verlässliche Finanzierung für die bestehenden Verpflichtungen (insbesondere etwa gegenüber den Lehrkräften) taugen und den auch von der Rechtsprechung anerkannten Notwendigkeiten der Planungs- und Kalkulationssicherheit nicht genügen (vgl. aktuell etwa BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 47), lässt dieser Finanzierungsansatz auch die tatsächlichen Gegebenheiten außer Betracht.

    Die verfassungsunmittelbare Strukturentscheidung für ein plurales und das Elternrecht beachtende Schulangebot beschränkt auch den Landesgesetzgeber in seiner Gestaltungsfreiheit und der Ausgestaltung seiner Privatschulförderung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 30 f. in Bezug auf Kindertageseinrichtungen).

    Die gleichheitskonforme Förderung der Träger muss daher hinreichend sichergestellt werden (so BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1/09 -, Rn. 53 in Bezug auf Kindertageseinrichtungen).

  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 12 BV 13.650

    Defizitübernahme für Kindergarten

    (§ 74a SGB VIII); ein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII neben - abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen scheidet deshalb von vornherein aus (im Anschluss an BVerwG, U. v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RNr. 20).

    Hat der Landesgesetzgeber - wie hier der Freistaat Bayern mit dem Bayerischen Kinderbildungsgesetz - eine eigenständige und umfassende Finanzierungsregelung zu den Personalausgaben und zur Investitionsförderung getroffen (vgl. hierzu näher Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., 2011, § 74a RdNr. 8 a.E.), so kommt daneben eine unmittelbare (parallele) Anwendung der in § 74 SGB VIII bundesgesetzlich normierten Grundsätze für die Förderung der Träger der Freien Jugendhilfe nicht (mehr) in Betracht (vgl. BT-Drs. 15/3676, S. 39); ein ergänzender bundesrechtlicher Finanzierungsanspruch freier Träger aus § 74 Abs. 1, 2 SGB VIII neben - abschließenden - landesgesetzlichen Finanzierungsregelungen scheidet deshalb von vornherein aus (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RNr. 20).

    26 3. Auch aus Art. 3 Abs. 1 GG kann die Klägerin einen Rechts anspruch auf Defizitausgleich nicht herleiten (vgl. hierzu näher Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl., 2011, § 74a RdNr. 8 a.E.; siehe auch BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 21 u. 29 ff.).

    Insoweit muss die Gemeinde - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat (§ 130b Satz 2 VwGO) - das Subsidiaritätsprinzip (Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG), den Grundsatz der Pluralität des Jugendhilferechts (§ 3 SGB VIII), das elterliche Wunsch- und Wahlrecht (§ 5 SGB VIII) und den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) beachten (insoweit zutreffend Dunkl/Eirich, BayKiBiG, 2. Aufl., 2009, Art. 5 Anm. 1.6.1; ebenso BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 31; VG Oldenburg, U.v. 6.8.2010 - A 13 A 2512/08 - juris, Rdnr. 32).

    Insoweit ist zugleich zu berücksichtigen, dass die Förderung von Maßnahmen eines freien Trägers durch eine Gemeinde überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn dieser eine nach den Verhältnissen und nach seiner Finanzkraft angemessene Eigenleistung erbringt (vgl. BVerfG, U.v. 18.7.1967 - 2 BvF 3/62 u.a. -, BVerfGE 22, 180 [208]; BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris, RdNr. 21 unter Bezugnahme auf § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18

    Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1054/11 -, juris Rn. 133 f. - im Ergebnis unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 34 -.

    Siehe BVerwG, Urteile vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, juris, Rn. 17, vom 25. November 2004 - 5 C 66.03 -, juris, Rn. 12 ff. sowie - nach Schaffung von § 74a SGB VIII - vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 -, juris, Rn. 16 ff.; im Urteil vom 14. November 2002 - 5 C 57.01 -, juris, Rn. 37 findet sich lediglich der Hinweis darauf, dass (in einem Bundesland) die Kindertagesbetreuung als Pflegesatzfinanzierung nach § 77 SGB VIII ausgestaltet sei.

  • BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in

    Es bedarf daher besonderer Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten Pädagogikausrichtung trotz anhaltender Nachfrage anders als solche mit anderer Pädagogikausrichtung nicht oder geringer gefördert werden (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 31 f.).

    Ihnen steht nicht entgegen, dass insbesondere weder § 3 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 SGB VIII einem Einrichtungsträger einen unmittelbaren, bundesgesetzlichen Förderungsanspruch verleihen, noch, dass aus dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten kein Anspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz oder einen bestimmten Kindergarten folgt (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 32).

    Nach dieser Maßgabe ist hier die Wahl eines entsprechenden Differenzierungskriteriums durch den Landesgesetzgeber und dessen Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG nicht auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle (Willkürprüfung) beschränkt (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 1 Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 12 S 638/15

    Zuschuss einer Gemeinde zum Elternbeitrag für Kinderbetreuung in der Einrichtung

    Eine Gemeinde darf jedoch mit dem Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 -) nicht unterlaufen.

    52 Indes stellt die Thematik der (finanziellen) Förderung von privaten Trägern der freien Jugendhilfe, wie etwa dem Verein ... e.V., welche bereits häufig Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gewesen ist (vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - Buchholz 436.511 § 74a KJHG/SGB VIII Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 - ESVGH 57, 190; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 07.02.2006 - 4 LB 389/02 - NVwZ-RR 2006, 483; VG Stuttgart, Urteil vom 10.04.2013 - 7 K 154/11 - BWGZ 2013, 850) gerade nicht den rechtlichen Schwerpunkt des zu entscheidenden Berufungsverfahrens dar.

    Anders gewendet darf die Beklagte mit ihrem freiwilligen Konzept einer direkten Förderung des Kindergartenbesuchs mittels einer Zuwendung an die Eltern das gesetzliche Konzept der Förderung der einzelnen Einrichtung, das eben ein plurales Leistungsangebot, das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern und das Erziehungsbestimmungsrecht der Personensorgeberechtigten vorsieht (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 21.01.2010 - 5 CN 1.09 - a.a.O.) nicht unterlaufen.

  • VG München, 20.03.2024 - M 18 K 19.1931

    Münchner Förderformel - Zuschussrichtlinie (Stand 27.10.2015)

    Erforderlich sind vielmehr hinreichend tragfähige sachliche Gründe (OVG Bremen, U.v. 14.7.2021 - 2 LC 112/20 - juris Rn. 52; OVG NRW - U.v. 15.10.2012 - 12 A 1054/11 - juris Rn. 131 ff. jeweils unter Verweis auf BVerwG, U.v. 21.1.2010 - 5 CN 1/09 - juris; VG München, U.v. 22.9.2021 - M 18 K 20.737 - juris Rn. 57; VG München U.v. 11.10.2023, M 18 K 19.3998, n.v., Rn. 43).
  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12

    Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2014 - 4 ME 221/14

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

  • VerfG Brandenburg, 30.04.2013 - VfGBbg 49/11

    Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kindertagesstätten;

  • BVerwG, 28.09.2017 - 5 C 13.16

    Anspruch auf Förderung; Antriebsfunktion; Art der Förderung; Ausgleichsfunktion;

  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

  • VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19

    Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

  • BVerwG, 01.02.2011 - 5 B 46.10

    Erstattung von Abschreibungen als Einrichtungsträger bei Erhalt öffentlicher

  • VG Düsseldorf, 05.07.2016 - 19 K 7683/14

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung von Kindertagespflege bei einer bestimmten

  • VG Stuttgart, 06.02.2015 - 7 K 2071/13

    Pflicht zur Bezuschussung von Beiträgen zu Kindergärten in freier Trägerschaft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 792/08

    Erstattung des Betriebskostendefizits einer Kindertagesstätte in freier

  • VG Düsseldorf, 29.08.2018 - 24 K 9389/17
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2023 - 12 S 790/23

    Anspruch von Geschwisterkindern auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 4 L 90/18

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

  • VG Stuttgart, 10.04.2013 - 7 K 154/11

    Anspruch eines Kindergartens auf Gleichbehandlung bei freiwilliger kommunaler

  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von

  • VG Bremen, 29.01.2020 - 3 K 2110/13

    Zuwendungen zur Finanzierung von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern

  • VG Göttingen, 09.08.2018 - 2 A 297/15

    Auswärtig; Bedarfsplan; Förderung; Institutionelle Förderung; Kindergarten;

  • VG Oldenburg, 06.08.2010 - 13 A 2512/08

    Abwägung; Bedarfsgerechtigkeit; Ermessen; Ermessensentscheidung; freier Träger;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 12 S 1774/10

    Förderung von Kleinkindertagesstätten

  • VG Gießen, 04.05.2010 - 4 K 1651/09

    Kostenausgleich für die Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen

  • BVerwG, 30.07.2013 - 5 B 2.13

    Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen Frage bzgl. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 12 A 55/13

    Erstattungsanspruch der Betreuungskosten für die Unterbringung eines Kindes in

  • BVerwG, 23.04.2009 - 5 BN 1.08
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2019 - 3 LB 6/16

    Bewilligung einer Zuweisung für die Erweiterung einer Kindertagesstätte

  • VG Magdeburg, 04.04.2018 - 6 A 157/17

    Abschließende Regelung des interkommunalen Kostenausgleichs im Falle des § 12c

  • VG Schleswig, 20.06.2017 - 12 A 333/15

    Gewährung von Finanzmitteln zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

  • VG München, 11.10.2023 - M 18 K 19.3998

    Münchner Förderformel (MFF), Gleichbehandlung, Selbstbindung der Verwaltung,

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